Verkaufsbedingungen
Revision 1 – 2023 (29.11.2023)
1.Präambel
a. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, alle gegenwärtigen und zukünftigen Kaufverträge zwischen den Parteien.
b. Unbeschadet der ausdrücklich zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen unterliegen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen italienischem Recht, mit Verweis auf und unter Anwendung, soweit vereinbar, der Gemeinschaftsvorschriften für Verkäufe innerhalb der Gemeinschaft (EU-Verordnung 1215/2012), der internationalen Konventionen (Wiener Übereinkommen von 1980) für Verkäufe außerhalb der EG.Im Falle eines Widerspruchs zwischen den geltenden Vorschriften ist das italienische Recht maßgebend. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den geltenden Vorschriften ist das italienische Recht maßgebend.
2. Bildung und Abschluss des Vertrags
a.Der Vertrag kommt an dem Ort und zu dem Zeitpunkt zustande, an dem der Verkäufer von der Bestellung des Käufers Kenntnis erhält, die dieser gemäß dem Angebot des Verkäufers aufgegeben hat.
b.Die Annahme des vom Verkäufer gemachten Angebots, die der Käufer durch das Absenden des Auftrags erklärt, ist unwiderruflich.
3. Beschreibungen der Waren
a.Jegliche technische und kaufmännische Information über Gewicht, Ausmaß, Kapazität, Preise, Leistungen, die in Katalogen, Prospekten, Werbematerial, Abbildungen und Preislisten angegeben sind, und generell alle weiteren Beschreibungen der Ware, verstehen sich als Richtwert und sind für den Verkäufer nur dann bindend, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wird.
b.Der Verkäufer behält sich vor, zweckmäßig erscheinende Änderungen an den Produkten vornehmen zu können, ohne jedoch deren Eigenschaften zu ändern.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
a. Die in der Bestellung angegebenen Preise sind Festpreise und für die gesamte Dauer der Lieferung unveränderlich.
b. Die in der Bestellung angegebenen Preise können jedoch infolge von Erhöhungen der Rohstoff- und/oder Energiekosten von mehr als 10% erhöht werden.
c. Die Zahlungen sind gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen zu leisten. Rundungen oder Abzüge, aus welchen Gründen auch immer, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
d.Für den Fall von Zahlungsverzug, sei es auch nur eine Frist oder eine Zahlung, und ganz allgemein für den Fall eines Vertragsbruchs durch den Käufer behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Lieferung der Waren und weitere Lieferungen auszusetzen.
e. Jeder Zahlungsverzug hat die Erhebung von Verzugszinsen zu dem in Artikel 5 der Gesetzesverordnung Nr. 231/02 (Richtlinie 2000/35/EG) angegebenen Satz zur Folge, der dem halbjährlichen Zinssatz der ECB zuzüglich sieben Prozentpunkten entspricht.
5. Lieferung der Ware
a.Die Lieferfristen der Ware verstehen sich als Richtwert und sind nicht verbindlich.
b.Die Warensendungen verstehen sich ab Werk Fogal Refrigeration Srl (Via F.lli Tambarin Nr.1, Ronchi dei Legionari/Go und Via Tambarin n. 26/b),), auch wenn vereinbart ist, dass die Versendung ganz (oder ein Teil davon) vom Verkäufer durchgeführt wird.
c. Die eventuelle Transportversicherung der Ware muss ausdrücklich verlangt werden und die diesbezüglichen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
d. Die mit dem Transport der Waren verbundenen Risiken gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, unabhängig von der Art und Weise und dem Weg der Waren.
e. Der Käufer ist verpflichtet, die vom Verkäufer gelieferte Ware abzunehmen. Bei einer verspäteten Warenabnahme seitens des Käufers, ist der Verkäufer berechtigt, diese in einem dafür vorgesehenen Lager zu deponieren. Die Kosten für die Einlagerung der Ware und für die Aufbewahrung gehen zu Lasten des Verkäufers. Die Einlagerung der Ware entspricht der Übergabe an den Käufer und hat den Übergang der damit verbundenen Gefahr auf den Käufer zur Folge.
f. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware vor der Übernahme durch den Spediteur genau zu prüfen und dem Spediteur etwaige Verluste oder Beschädigungen unverzüglich mitzuteilen und auf dem Lieferschein zu vermerken.
g. Beanstandungen, die sich auf den Zustand der Verpackung, die Menge, die Anzahl oder die äußeren Merkmale der Produkte (offensichtliche Mängel) beziehen, müssen dem Verkäufer unter Androhung der Verwirkung innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware und unter Androhung der Verjährung spätestens vierundzwanzig Monate nach der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden, wobei die beanstandeten Mängel und Abweichungen genau anzugeben sind.
h. Beanstandungen von Mängeln, die bei sorgfältiger Prüfung nach Erhalt nicht entdeckt werden konnten (versteckte Mängel), müssen dem Verkäufer unter Androhung der Verwirkung innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung des Mangels, spätestens jedoch zwölf Monate nach Lieferung, schriftlich unter genauer Angabe der beanstandeten Mängel und Abweichungen mitgeteilt werden. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, die Verpackung aufzubewahren und den Spediteur unverzüglich zu benachrichtigen, damit er die Kontrolle vornimmt.
i. Erfolgt keine rechtzeitige Beanstandung, so gilt die Ware als angenommen und der Bestellung entsprechend.
j. Die Meldung von Beanstandungen berechtigt den Käufer nicht dazu, die Zahlung der beanstandeten Waren oder sonstigen Lieferungen auszusetzen oder anderweitig zu verzögern.
k. Die Abnahme der Ware durch den Käufer (oder seinen Beauftragten) beim Verkäufer setzt die Annahme der Ware voraus und beinhaltet den Verzicht auf jegliche Anfechtungen und Forderungen gegenüber dem Verkäufer.
6. Hindernisse für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags
a. Der Verkäufer ist berechtigt, die Erbringung seiner Leistungen zu verzögern oder auszusetzen, wenn Ereignisse eintreten, auf die er keinen Einfluss hat, wie z. B. Streiks, Boykotte, Aussperrungen, Brände, Kriege (ob erklärt oder nicht), Bürgerkriege, Aufstände und Revolutionen, Beschlagnahmungen, Embargos, gesundheitliche Notfälle oder Pandemien, Stromausfälle, Lieferverzögerungen oder Nichtverfügbarkeit von Bauteilen oder Rohstoffen oder Handlungen oder Unterlassungen des Käufers (z. B. die Nichtbereitstellung von für die Lieferung der Produkte erforderlichen Informationen).
b. Im Falle einer solchen Nichtverfügbarkeit kann der Verkäufer das nicht verfügbare Material rechtmäßig durch Material gleicher Qualität, Herkunft und Haltbarkeit ersetzen. Diese Bedingung könnte dazu führen, dass eine optionale Anforderung wie die Kennzeichnung durch Dritte nicht erfüllt wird.
7. Entwürfe, Unterlagen und technische Informationen des Verkäufers
a.Alle Zeichnungen, Dokumente, technischen Informationen oder Software, die der Käufer im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten hat und die sich auf die Eigenschaften, die Herstellung und die Montage der Waren beziehen, bleiben ausschließliches Eigentum des Verkäufers.
b. Es ist dem Käufer ausdrücklich untersagt, ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers die Zeichnungen, Dokumente, Software und allgemein alle anderen technischen Informationen, die die Waren des Verkäufers betreffen, weiterzugeben, für Zwecke zu nutzen, die nichts mit dem mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrag zu tun haben, zu kopieren, zu vervielfältigen, zu übertragen oder an Dritte weiterzugeben.
8. Eigentumsübergang und Eigentumsvorbehalt
a.Die Waren gehen mit der Übergabe an den Frachtführer in das Eigentum des Käufers über.
b. Bei gestundeten Zahlungen oder Zahlungen, die zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht abgeschlossen sind, bleiben die Vertragsgegenstände bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
c. In solchen Fällen verpflichtet sich der Käufer, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um in dem Land, in dem sich die Ware befindet, einen gültigen Eigentumsvorbehalt zugunsten des Verkäufers zu begründen. Der Verkäufer ist ermächtigt, auf Kosten des Käufers alle Formalitäten zu erfüllen, die erforderlich sind, um den Eigentumsvorbehalt gegenüber Dritten durchsetzbar zu machen, einschließlich seiner Registrierung bei der zuständigen Behörde des Landes des Käufers.
d.Der Käufer hat darüber hinaus die Verpflichtung mit dem Verkäufer im Hinblick auf die Vorbereitung und Durchführung der zum Schutz des Eigentumsrechts des Verkäufers notwendigen Maßnahmen zusammenzuarbeiten. In diesen Fällen darf der Käufer die gekaufte Ware nicht weiterverkaufen, abtreten oder verpfänden, ohne zuvor den Preis vollständig an den Verkäufer gezahlt zu haben.
e. Bei Nichteinhaltung eines der oben genannten Vorgänge hat der Käufer den Verkäufer für den entstandenen Schaden zu entschädigen.
9. Garantie des Verkäufers
a. Der Verkäufer garantiert die Übereinstimmung der gelieferten Waren mit den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Die Garantie für Mängel gilt nur für Defekte am Produkt, die auf dem Verkäufer zuzuschreibende Planungs-, Material- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind, und verfällt, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, die korrekte Verwendung, Wartung und Lagerung des Gerätes nachzuweisen.
Endverbraucher
b. Die Garantie hat für den Endverbraucher eine begrenzte Dauer von vierundzwanzig Monaten (mit der Ausnahme der elektrischen Komponenten) ab dem Datum der Lieferung ab Werk Ronchi die Legionari und ist abhängig von der vorgenommenen vorschriftsmäßigen Anzeige seitens des Käufers gemäß Artikel 5, sowie von der ausdrücklichen schriftlichen Anfrage an den Verkäufer eine von der Garantie umfasste Maßnahme durchzuführen.
c. Bei Erhalt obengenannter Anfrage hat der Verkäufer folgende Wahlmöglichkeiten: a) dem Käufer kostenlos ab Werk Ware der gleichen Art und Menge zu liefern, die der mangelhaften oder nicht vertragsgemäß gelieferten Ware entspricht; b) oder die mangelhafte Ware auf eigene Kosten reparieren oder die Ware, die nicht der im Vertrag angegebenen Eigenschaft der Ware entspricht, verändern; c) oder den Käufer entschädigen, indem er ihm einen Betrag überweist, der dem Betrag, der für eine Reparatur- oder Änderung der Ware aufzuwenden wäre, entspricht; d) oder die Auflösung des Vertrags schriftlich erklären, indem er die Rückerstattung des Kaufpreises anbietet – die Rückgabe der gelieferten Ware vorausgesetzt.
d. Eine eventuelle Entschädigung an den Käufer kann aber den Kaufpreis der beanstandeten Ware nicht überschreiten.
e.Die hier vereinbarte Garantie übernimmt und ersetzt die gesetzlichen Garantien für Mängel und Abweichungen und schließt jede andere mögliche Haftung des Verkäufers im Zusammenhang mit den gelieferten Waren aus. Nach Ablauf der Garantiezeit können keine Ansprüche gegen den Verkäufer geltend gemacht werden.
Wiederverkäufer, Händler und Firmen
f. Die Garantie bezieht sich nur auf die Lieferung von den Komponenten die sich als defekt erweisen und hat eine Dauer von zwölf Monaten ab dem Datum der Lieferung ab Werk Ronchi die Legionari und ist abhängig von der vorgenommenen vorschriftsmäßigen Anzeige seitens des Käufers gemäß Artikel 5, sowie von der ausdrücklichen schriftlichen Anfrage an den Verkäufer eine von der Garantie umfasste Maßnahme durchzuführen.
10. Haftung des Herstellers
a.Der Verkäufer haftet nur bei nachgewiesenem groben Verschulden bei der Herstellung der Ware für Personen- oder Sachschäden, die durch die verkaufte Ware verursacht werden. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für indirekte oder Folgeschäden, Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn.
b.Außer in den o.g. Fällen hält der Käufer den Verkäufer bei allen Klagen Dritter, die sich auf die Haftung für die verkauften Waren stützen, schadlos und ersetzt dem Verkäufer die Schäden, die sich aus solchen Klagen ergeben.
11.Bestimmung der Waren und Haftung des außereuropäischen Importeurs
Mit dem Einkauf der Ware garantiert der außereuropäische Importeur den Endbestimmungsort und den zivilen Benutzungszweck der Ware und aller ihrer Bestandteile unter Ausschluss jeglicher Beteiligung an militärischen Aktivitäten.
12. Verarbeitung personenbezogener Daten
Die vom Käufer zur Ausführung des Liefervertrags zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden vom Verkäufer in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Europäischen Verordnung 2016/679 (DSGVO), dem neuen Gesetzesdekret 196/2003 und den nachfolgenden Aktualisierungen, in Übereinstimmung mit den Angaben in der Datenschutzerklärung verarbeitet. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Verkäufer (in seiner Eigenschaft als Datenverantwortlicher) herausgibt, sind auf seiner Website unter www.fogalrefrigeration.com verfügbar.
13. mehrstufige Schlichtungs- und Schiedsklausel (Schiedskammer Mailand)
a. Die Parteien unterwerfen alle Streitigkeiten vertraglicher oder außervertraglicher Art, die sich aus Verträgen ergeben, die unter diese allgemeinen Bedingungen fallen, mit ihnen zusammenhängen oder aus ihnen hervorgehen, dem Schlichtungsversuch der Schlichtungsstelle der Schiedskammer von Mailand.
b. Scheitert der Versuch, so werden die vorgenannten Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsgerichtsordnung der Schiedskammer von Mailand mit einem gemäß dieser Ordnung ernannten Einzelschiedsrichter entschieden.
c. Das Verfahren findet in Mailand statt und wird in italienischer Sprache (wenn die Parteien Italiener sind) oder in englischer Sprache (wenn eine Partei aus dem Ausland kommt und die englische Sprache vorzieht) geführt.
14. Schlussbestimmungen
Die italienische Fassung der vorliegenden Bedingungen hat vor den anderen Vorrang.